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Gesundheitsregion Plus

FAQ - häufig gestellte Fragen

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum Wettbewerb gesunde Einrichtung zusammengestellt.

  • Die beiden Gewinnergruppen Kinder im Krippen- und Grundschulalter bis ca. 10 Jahre und Kinder und Jugendliche im Schulalter von ca. 11 bis 20 Jahre werden zu einer Gewinnergruppe zusammengeschlossen und nicht, wie bisher, getrennt voneinander bewertet. Es gibt nur noch einmalig die Plätze 1 – 3.
  • Die Onlineabstimmung wird in Zukunft durch eine anonyme Expertenjurybewertung ersetzt.
    So bewertet nun eine Expertenjury, welche sich aus Arbeitsgruppenmitgliedern der AG 1A zusammensetzt, die Projekte anonym anhand einer Bepunktung der Qualitätskriterien. So soll die Abstimmung mehr Transparenz erhalten und die qualitativ besten Projekte und Maßnahmen honoriert werden. Siehe hierzu Beschreibung.
  • Jede erfolgreiche Teilnahme, welche die Qualitätskriterien erfüllt, erhält einen attraktiven Geldpreis. Die ersten drei Plätze erhalten höhere Preise mit einem Maximalgewinn von bis zu 500 Euro.

Es müssen vier Qualitätskrierien eingehalten werden. Diese sind:

  • Jahresthema
  • Nachhaltigkeit
  • Verhaltens-/Verhältnisprävention
  • Gesundheitliche Chancengleichheit

Die Verteilung der einzelnen Punkte wird unter dem Punkt Beschreibung ausführlich erläutert.

Die Expertenjury vergibt für jedes Qualitätskiterium Punkte. Die maximale Punktezahl der einzelnen Qualitätskriterien ist wie folgt:

  • Jahresthema (max. 4 Punkte)
  • Nachhaltigkeit (max. 8 Punkte)
  • Verhaltens-/Verhältnisprävention (max. 8 Punkte)
  • Gesundheitliche Chancengleichheit (max. 12 Punkte)

Die Verteilung der einzelnen Punkte wird unter dem Punkt Beschreibung ausführlich erläutert.

Nach der Einreichung werden die Projekte von einer Expertenjury, bestehend aus Mitgliedern der Arbeitsgruppe 1A „Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen“, anonym auf die Einhaltung der Qualitätskriterien überprüft. Entscheidet die Jury, dass die Qualitätskriterien nicht eingehalten wurden, wird den Einrichtungen eine Zeit von zwei Wochen zur Nachjustierung gewährt. Sollten die Qualitätskriterien dann noch immer nicht erfüllt sein, wird das Projekt bzw. die Maßnahme von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen und erhält leider keine Urkunde für das Jahresschwerpunktthema.

Ein Projekt bzw. eine Maßnahme darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Wenn dieses Projekt jedoch einmalig war, muss geprüft werden, ob das Qualitätskriterium der Nachhaltigkeit eingehalten wird.

Die Expertenjury entscheidet anonym über das beste Projekt bzw. die beste Maßnahme. Die Bewertung findet über eine Punkteskala statt bei der jedes Qualitätskriterium unterschiedliche Punkte erreichen kann. Das Projekt/ die Maßnahme mit dem höchsten Punktewert, gewinnt den Wettbewerb.

Es dürfen alle Einrichtungen teilnehmen, die einen sozialen Hintergrund mit Kindern und Jugendlichen aufweisen. Das sind z.B. auch Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Jugendtreffs, Einrichtungen des Kinderschutzbunds und dergleichen.

Nein, es sind nur Einrichtungen aus dem Landkreis Günzburg vorgesehen.

Das Projekt bzw. die Maßnahme kann auch von „Sponsoren“ finanziert werden. Darum müssen sich die Einrichtungen jedoch selbst kümmern.

Ja, solange die einreichende Einrichtung auch Hauptverantwortlicher des Projekts ist.

Die Preisgelder müssen zweckgebunden für Anschaffungen/Aktionen/Maßnahmen ausgegeben werden, die sich an die Gesundheitsthemen des Wettbewerbs „Gesunde Einrichtung“ anlehnen.

Ja, die Einrichtungen müssen belegen, dass sie das Preisgeld für Anschaffungen im Bereich der angegebenen Gesundheitsthemen verwenden. Die Einrichtungen können hierfür ein einfaches Formular verwenden, das die Gesundheitsregionplus zur Verfügung stellt. Dies dient nicht nur der Kontrolle, sondern auch als Rückmeldung an die Gesundheitsregionplus, welche Anschaffungen/Maßnahmen aufgrund der Preisgelder möglich waren.

Ein Projekt bzw. eine Maßnahme kann auch nur von Mitarbeitern eingereicht werden. Es muss jedoch Einfluss auf die Einrichtung bzw. die Kinder und Jugendliche haben. z.B. das Jahresschwerpunktthema „Mitarbeitergesundheit“.

I.d.R. ist dies nicht möglich. Wenn ein Projekt bzw. eine Maßnahme jedoch sehr umfassend ist und es eine Struktur- oder Verhältnisveränderung in unterschiedlicher Weise nach sich zieht, kann das Projekt bzw. die Maßnahme mehrmals eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Einrichtung eine Begründung für die mehrmalige Einreichung an die Gesundheitsregionplus Landkreis Günzburg zusendet.

Durch eine E-Mail an die Gesundheitsregionplus Landkreis Günzburg (GesundheitsregionPlus@remove-this.landkreis-guenzburg.de), mit der Bitte das Projekt bzw. die Maßnahme aus dem Wettbewerb herauszunehmen.

Ihr Direktkontakt zu uns!

Geschäftsstelle der Gesundheitsregion plus
Tel.: 08221 / 95 0
E-Mail: GesundheitsregionPlus@landkreis-guenzburg.de

Lindenallee 1
89312 Günzburg