Seite drucken
Zum Landkreis-Portal
Gesundheitsregion Plus

Beschreibung

1. Wettbewerb „Gesunde Einrichtung“ - Was ist das?

Schulen, Kindergärten und andere Institutionen für Kinder und Jugendliche sollen sich zu gesunden Lebensräumen entwickeln. Deshalb ruft die Gesundheitregionplus Landkreis Günzburg den Wettbewerb „Gesunde Einrichtung“ aus.

Dieser umfasst fünf Gesundheitsthemen:

Die Arbeitsgruppe „Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen“ der Gesundheitregionplus gibt das jährliche Wettbewerbsthema vor. Einrichtungen können daraufhin zu diesem Jahresthema Projekte und Maßnahmen umsetzen und einreichen.

Für jedes einzelne umgesetzte Jahresthema erhalten die Einrichtungen eine Urkunde. Wenn die Einrichtungen alle fünf Jahresthemen umgesetzt haben, dürfen sie sich „Gesunde Einrichtung“ nennen.

2. Wer kann daran teilnehmen?

Alle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Landkreis Günzburg (Schulen, Kindergärten, usw.), haben die Möglichkeit am Wettbewerb teilzunehmen. Es können sich einzelne Klassen, Gruppen oder die komplette Einrichtung bewerben.

3. Was gibt es zu gewinnen?

Jede erfolgreiche Teilnahme, welche die Qualitätskriterien erfüllt, erhält einen attraktiven Geldpreis. Die ersten drei Plätze erhalten höhere Preise mit einem Maximalgewinn von bis zu 500 Euro.

4. Wie läuft der Wettbewerb ab? Wie läuft die Gewinnerermittlung ab?

Die Projektideen werden von den Einrichtungen zum vorgegebenen Thema eingereicht. Es können bereits begonnene oder auch beendete Maßnahmen eingereicht werden. Anschließend findet eine Überprüfung der Einhaltung der Qualitätskriterien statt und die Projekte werden durch eine Expertenjury, bestehend aus Mitgliedern der Arbeitsgruppe 1A „Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen“, anonym bewertet. Alle erfolgreichen Teilnehmer werden zum Abschluss bei der feierlichen Preisverleihung geehrt.

5. Wie kann man teilnehmen?

Die Einrichtungen für Kinder und Jugendliche können bis Ende Februar jeden Jahres ihre Projekte und Maßnahmen über die Homepage der Gesundheitsregionplus einreichen.

6. Was gibt es zu beachten?

Um zum Wettbewerb zugelassen zu werden, müssen vier Qualitätskiterien beachtet werden. Je nach Erfüllungsgrad der Qualitätskiterien werden die Projekte und Maßnahmen bewertet (Beschreibung der Bewertung siehe Punkt 7). Die Qualitätskriterien sind folgende:

  1. Jahresthema
    Die Projekte/ Maßnahmen müssen zum vorgegebenen Jahresthema passen.
  2. Nachhaltigkeit
    Die Projekte/Maßnahmen sollen nachhaltig wirken und dauerhafte Veränderungen in den Einrichtungen anstreben (z.B. jährliche Wiederholungen, erneutes Aufgreifen der Themen, Dauerangebote, grundlegende Strukturveränderungen etc.).
  3. Verhaltens- und Verhältnisprävention
    Die Punkte Verhaltens- und Verhältnisprävention sollen berücksichtigt werden.
  4. Gesundheitliche Chancengleichheit
    Bei der Umsetzung soll die gesundheitliche Chancengleichheit berücksichtigt werden (z.B. Maßnahme ermöglicht Zugangschancen für alle oder richtet sich gezielt an bestimmte Gruppen mit besonderem Bedarf)

7. Wie werden die Qualitätskriterien bewertet?

Die Qualitätskriterien werden anhand eines Punktesystems bewertet. Die Expertenjury vergibt für jedes Qualitätskriterium folgende Punktzahlen:

  • Jahresthema (max. 4 Punkte)
  • Nachhaltigkeit (max. 8 Punkte)
  • Verhaltens-/Verhältnisprävention (max. 8 Punkte)
  • Gesundheitliche Chancengleichheit (max. 12 Punkte)
  1. Das Jahresthema wird mit maximal 4 Punkten bewertet.
    Mit den Eingruppierungen:
    4 Punkte: trifft voll zu
    3 Punkte: trifft zu
    2 Punkte: trifft teilweise zu
    1 Punkte: trifft eher nicht zu'
     
  2. Bei der Nachhaltigkeit sind abstufend folgende Punkte zu erreichen:
    8 Punkte: Strukturveränderung
    6 Punkte: Dauerangebot
    4 Punkte: erneutes Aufgreifen der Themen
    2 Punkte: einmaliges Angebot
     
  3. Verhaltens- und Verhältnisprävention
    Die Verhaltensprävention nimmt Einfluss auf das individuelle Gesundheitsverhalten. Durch Aufklärung oder Information, Stärkung der Persönlichkeit oder auch Sanktionen, soll der Einzelne dazu motiviert werden, Risiken zu vermeiden und sich gesundheitsförderlich zu verhalten, z.B. Wissens- und Informationsvermittlung über Bewegung und gesunde Ernährung. (Beispiel Wettbewerb „Gesunde Einrichtung“: Kinder erlernen den Unterschied zwischen gesunder und ungesunder Ernährung und wie sie sich im Alltag gesünder ernähren können).

    Die Verhältnisprävention (strukturelle Prävention) will Einfluss auf Gesundheit bzw. Krankheit nehmen, indem sie Veränderungen der Lebensbedingungen der Menschen anstrebt (Arbeit, Familie, Freizeit oder auch Umweltbedingungen), um diese möglichst risikoarm zu gestalten. (Beispiel Wettbewerb „Gesunde Einrichtung“: Die Einrichtungen bieten den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit sich gesund zu ernähren indem ihnen in den Pausen Obst und Gemüse statt Süßigkeiten angeboten werden).

    Für beide Bereiche werden jeweils 4 Punkte vergeben. Werden beide Bereiche, Verhaltens- und Verhältnisprävention, erfolgreich im Projekt umgesetzt, können 8 Punkte erreicht werden.
     
  4. Bei der gesundheitlichen Chancengleichheit werden die Good Practice Kriterien zur Bewertung herangezogen
    Diese Good Practice Kriterien umfassen 12 Kriterien, welche mit jeweils einem Punkt gewertet werden. Somit können bei der gesundheitlichen Chancengleichheit maximal 12 Punkte erreicht werden. Die Kriterien sind folgende:
  • Konzeption
  • Zielgruppenbezug
  • Setting-Ansatz
  • Multiplikatorenkonzept
  • Nachhaltigkeit
  • Niederschwellige Arbeitsweise
  • Partizipation
  • Empowerment
  • Integriertes Handlungskonzept/Vernetzung
  • Qualitätsmanagament
  • Dokumentation und Evaluation
  • Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis

    Die Good Practice Kriterien sind unter folgendem Link näher beschrieben und sollten beim jeweiligen Projekt berücksichtigt werden. (https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/good-practice-kriterien/

 

Somit ist eine Bewertung der Projekte mit maximal 32 Punkten möglich.

Ihr Direktkontakt zu uns!

Geschäftsstelle der Gesundheitsregion plus
Tel.: 08221 / 95 0
E-Mail: GesundheitsregionPlus@landkreis-guenzburg.de

Lindenallee 1
89312 Günzburg